Beruf

8. März 2022

Aufhebung Covid Massnahmen und Maskenpflicht

In den letzten Tagen haben uns einige Anfragen erreicht im Hinblick auf den Beschluss des Bundesrates die Maskenpflicht ausser im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen, wie Spitälern oder Pflegeheimen, aufzuheben.

Als KomplementärTherapeut*innen wurden wir während der Pandemie den personenbezogenen Dienstleistungen zugeordnet. Deshalb gehen wir davon aus, dass in unseren Praxen keine Maskenpflicht mehr gilt. Wir empfehlen euch trotzdem die kantonalen Bestimmungen zu überprüfen, da die Kantone die Möglichkeit haben strengere Schutzmassnahmen anzuordnen.

Weiter empfehlen wir euch, nach eigenem Ermessen und im Gespräch mit euren Klient*innen das individuelle Schutzkonzept anzupassen resp. beizubehalten.

Wir wünschen euch viel Freude und Erfolg in eurem Praxisalltag.

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